Ehrenordnung

Ehrenordnung des SV Nittendorf

Gemäß § 13 der Satzung erlässt der Sportverein Nittendorf zur Durchführung von Ehrungen durch Beschluss der Generalversammlung vom 05. April 1997 diese Ehrenordnung.

1. Ehrungen durch den Sportverein Nittendorf (Vereinsnadel)

1.1 Silberne Vereinsnadel

Die silberne Vereinsnadel wird verliehen:

1.2 Goldene Vereinsnadel

Die goldene Vereinsnadel wird verliehen:

1.3 Ehrungen nach BLSV-Richtlinien

Vereinsmitglieder, die bereits eine silberne oder goldene Vereinsnadel für eine Tätigkeit im Verein erhalten haben, werden bei 25-jähriger Mitgliedschaft nach den Richtlinien des BLSV geehrt. Die Mitgliedschaft wird bei Ehrungen des BLSV ab Vollendung des 14. Lebensjahres gerechnet.

1.4 Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Beschluss des Vereinsausschusses für besondere Verdienste um den Verein verliehen werden.

1.5 Ehrenvorsitz

Zum Ehrenvorsitzenden können auf Beschluss der Mitgliederversammlung langjährige erste Vorsitzende bei besonderen Verdiensten um den Verein ernannt werden.

1.6 Ehrenurkunden

Ehrenurkunden können auf Beschluss des Vereinsausschusses für besondere Anlässe oder besondere Verdienste um den Verein verliehen werden.

1.7 Vereinswappen

Vereinswappen können auf Beschluss des Vereinsvorstands für besondere Anlässe oder besondere Verdienste um den Verein verliehen werden.

2. Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft durch den BLSV (BLSV-Ehrenzeichen)

3. Ehrungen für Mitarbeit in führender Stellung durch den BLSV (BLSV-Verdienstnadel)

4. Ehrungen für Jugendleiter

Ehrungen für Jugendleiter erfolgen nach den Ehrungsrichtlinien der Bayerischen Sportjugend (BSJ).

5. Ehrungen durch Fachverbände

Ehrungen durch die Fachverbände sind in dieser Ehrenordnung nicht berücksichtigt und richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Verbände.