Ehrenordnung des SV Nittendorf
Gemäß § 13 der Satzung erlässt der Sportverein Nittendorf zur Durchführung von
Ehrungen durch Beschluss der Generalversammlung vom 05. April 1997 diese Ehrenordnung.
1. Ehrungen durch den Sportverein Nittendorf (Vereinsnadel)
1.1 Silberne Vereinsnadel
Die silberne Vereinsnadel wird verliehen:
- für 25-jährige Mitgliedschaft (unabhängig vom Eintrittsalter, gerechnet ab Eintrittsdatum)
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für 10-jährige verdienstvolle Funktionstätigkeit im Verein, z. B.:
- Vorstandsmitglied
- Abteilungsleiter/in
- Jugendleiter/in
- Beisitzer/in im Vereinsausschuss
- Kassenprüfer/in
- Abteilungskassier/in oder -schriftführer/in
- ehrenamtliche Mitarbeit (Geschäftsführer/in, Platz- und Gerätewart/in, Übungsleiter/in, Mannschaftsbetreuer/in, Pressewart/in u. a.)
- für 8-jährige ehrenamtliche Übungsleitertätigkeit im Jugendbereich
1.2 Goldene Vereinsnadel
Die goldene Vereinsnadel wird verliehen:
- für 40-jährige Mitgliedschaft
- für 20-jährige verdienstvolle Funktionstätigkeit im Verein (siehe Punkt 1.1)
- für 15-jährige ehrenamtliche Übungsleitertätigkeit im Jugendbereich
1.3 Ehrungen nach BLSV-Richtlinien
Vereinsmitglieder, die bereits eine silberne oder goldene Vereinsnadel für eine Tätigkeit
im Verein erhalten haben, werden bei 25-jähriger Mitgliedschaft nach den Richtlinien
des BLSV geehrt.
Die Mitgliedschaft wird bei Ehrungen des BLSV ab Vollendung des 14. Lebensjahres gerechnet.
1.4 Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Beschluss des Vereinsausschusses für besondere
Verdienste um den Verein verliehen werden.
1.5 Ehrenvorsitz
Zum Ehrenvorsitzenden können auf Beschluss der Mitgliederversammlung langjährige
erste Vorsitzende bei besonderen Verdiensten um den Verein ernannt werden.
1.6 Ehrenurkunden
Ehrenurkunden können auf Beschluss des Vereinsausschusses für besondere Anlässe
oder besondere Verdienste um den Verein verliehen werden.
1.7 Vereinswappen
Vereinswappen können auf Beschluss des Vereinsvorstands für besondere Anlässe
oder besondere Verdienste um den Verein verliehen werden.
2. Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft durch den BLSV (BLSV-Ehrenzeichen)
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Das versilberte BLSV-Ehrenzeichen mit Aufdruck „25“ wird für 25-jährige Mitgliedschaft
verliehen, sofern die silberne Vereinsnadel bereits verliehen wurde.
Es wird nicht verliehen, wenn der zeitliche Abstand zur Verleihung einer Vereinsnadel
fünf Jahre oder weniger beträgt.
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Das vergoldete BLSV-Ehrenzeichen mit Aufdruck „50“, „60“ oder „70“ wird für
50-, 60- oder 70-jährige Mitgliedschaft verliehen.
3. Ehrungen für Mitarbeit in führender Stellung durch den BLSV (BLSV-Verdienstnadel)
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Die BLSV-Verdienstnadel in Silber wird verliehen für mindestens 15-jährige Tätigkeit
an führender Stelle im Verein (auch mit Unterbrechungen).
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Die BLSV-Verdienstnadel in Gold wird verliehen für mindestens 25-jährige Tätigkeit
an führender Stelle im Verein.
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Die BLSV-Verdienstnadel in Gold mit Kranz wird verliehen für mindestens 30-jährige
Tätigkeit an führender Stelle im Verein.
4. Ehrungen für Jugendleiter
Ehrungen für Jugendleiter erfolgen nach den Ehrungsrichtlinien der Bayerischen Sportjugend (BSJ).
5. Ehrungen durch Fachverbände
Ehrungen durch die Fachverbände sind in dieser Ehrenordnung nicht berücksichtigt
und richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Verbände.